Die logopädische Behandlung gehört zu den verordnungsfähigen Heilmitteln, Sie bekommen eine ärztliche Verordnung.
Kinder sind von Gebührenzahlungen befreit. Ab dem 18. Lebensjahr müssen PatientInnen einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung zu den Kosten der Behandlung leisten. Es gibt die Möglichkeit sich bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte informieren Sie sich.
Auch privat Versicherte benötigen eine Verordnung des Arztes damit die Kosten später bei der Privatversicherung eingereicht werden können.
Wer verordnet
KinderärztInnen
HausärztInnen
HNO ÄrztInnen, PädaudiologInnen
ZahnärztInnen, KieferorthopädInnen
InternistInnen, NeurologInnen
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen. Wir halten die persönlich vereinbarten Zeiten für Sie ein.
Nicht abgesagte oder vergessene Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wir haben eine 24 Stunden Regelung für Absagen.